Mitgliedschaft - Dauerkleingartenanlage NO 65 e.V.

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Liebe Interessenten für einen Schrebergarten: Derzeit können wir keine Bewerber mehr aufnehmen. An dieser Stelle werden wir Sie aktuell informieren !

An alle Interessenten und Bewerber!
Sie wollen einen Schrebergarten bei uns?

Um bei uns als Fördermitglied (also in die Warteliste) aufgenommen zu werden, müssen Sie sich p e r s ö n l i c h mit Ihrem Partner bei unserem 2. Vorsitzenden vorstellen. (Kontakt: Vorstand@NO-65.de)

Als wichtigste Eigenschaft brauchen Sie: Geduld

Erstmal weil die Warteliste lang ist und mit einer Wartezeit von 6 - 7 Jahren zu rechnen ist.
Dabei müssen Sie sich vorher über einige Dinge im Klaren sein.

Sie bekommen den nächsten freien Garten zugewiesen, wenn Sie "an der Reihe" sind.
Kaum ein Garten entspricht den eigenen Wünschen und Vorstellungen.
Somit müssen Sie viel Arbeit, Energie und vor allen Dingen Zeit in Ihr neues „Freizeitglück“ stecken. Ein Garten bedeutet immer viel Arbeit.
Am meisten jedoch zu Anfangs, wenn Sie noch nicht so Gartenerfahren und – erprobt sind. Bis der Garten nach Ihren Wünschen umgestaltet ist, braucht es wieder die bereits erwähnte Geduld. Gerade im Garten kann man nichts über`s Knie brechen.
Alles braucht seine Zeit. Auch wenn dann der Garten so ist, wie Sie ihn wollen, gibt es doch immer wieder etwas, was verbessert oder angepasst werden will. Dabei haben Sie immer auf die klassische Gartendrittelung zu achten:

  • Das erste Drittel besteht aus Gartenhäuschen, Terrasse und Wege.
  • Das zweite Drittel muss aus Obst-, Gemüse- und einjährigen Nutzpflanzen, sowie Kompost bestehen und macht somit die meiste Arbeit.
  • Und das dritte Drittel darf zur Freizeitgestaltung und Erholung genutzt werden, also Rasen, Teich oder auch ein Steingarten.

Wenn Ihnen also die Gartenarbeit Freude macht, und Sie sich für einen Garten entscheiden wollen, bedenken Sie zusätzlich noch:

Wir sind eine Gemeinschaft. Sie sind nicht alleine. Sie haben Nachbarn. Diese helfen Ihnen sicherlich gerne mit Tipps und Tricks. Wenn Sie zu anfangs noch nicht alle Geräte haben, können Sie sich bestimmt das ein oder andere ausleihen, manche Stichwege oder Nachbarschaften haben sich schon gemeinsam teureres und nicht ständig benötigtes Material gekauft. Doch es bedeutet auch, dass Sie Rücksicht nehmen müssen.

Wir alle wollen uns erholen. Achten Sie daher auf die Ruhezeiten, auf unnötige Lärmbelästigung und auf alle anderen Vorgaben, die erlassen wurden, um die Gemeinschaft zu erhalten und den Frieden zu sichern.
Nichts ist unangenehmer, als ein Streit zwischen Nachbarn.

Damit alles reibungslos funktioniert gibt es etliche Gesetze, Verordnungen und Regeln:

Das „Bundeskleingartengesetz,“ die „Gartenordnung / Pachtbestimmungen“ und dann noch unsere Vereinssatzung.“

Die Bereitschaft zur Einhaltung müssen Sie mitbringen.

Informieren Sie sich vorher!

Die Vorstände sind angehalten, die Einhaltung aller Regelungen zu überwachen und bei Nichteinhaltung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das kann bis zur Kündigung führen.
Da Sie und wir das nicht wollen, sondern an einem friedlichen Miteinander, egal welcher Herkunft und Religion, interessiert sind, bitten wir alle, dies vorher zu bedenken und zu berücksichtigen. Rücksicht und mal wieder Geduld ist hier oft gefragt.

Zu den Pflichten eines Vereinsmitgliedes gehört auch die Gemeinschaftsarbeit die eben nicht nur Pflicht ist, sondern auch die Gemeinschaft fördert. Nach getaner Arbeit sitzen wir bei einer gemeinsamen Brotzeit und dem dazugehörigen Plausch zusammen.
Außerdem haben wir immer Spaß, Unterhaltung und Abwechslung, wenn wir gemeinsam feiern können. Oft steht davor eine Menge Arbeit und wir würden uns freuen, wenn Sie auch bereit sind, hierbei fleißig mit zu wirken. Bei unseren Veranstaltungen, wie z.B. dem Sommerfest oder der Weihnachtsfeier sind helfende Hände immer willkommen. Viele langjährige Helfer werden älter und wir können neue Hände immer gebrauchen.

Viele Arbeiten für die Allgemeinheit können in Eigenregie erledigt werden, wenn sich Helfer finden. Besuchen Sie auch ab und zu die Vereinsgaststätte. Gerade da lernt man die anderen Gartler kennen und es hebt den Gemeinschaftssinn. Viele Probleme können am Stammtisch so nebenbei gelöst werden. Jede Gartenanlage lebt durch die Gemeinschaft.

Wir verhindern Vereinsamung, die in der Großstadt ständig zu nimmt.

Die Gemeinschaft ist uns immer wichtig. Für die einen mehr, für andere weniger, aber ganz ohne Gemeinschaftssinn geht es nicht. Den sollten Sie schon mitbringen.

Wenn Sie zu all dem bereit sind, und auch Teil unserer Gemeinschaft werden wollen, können Sie sich bei uns als Fördermitglied aufnehmen lassen und werden auf die Warteliste für eine Gartenvergabe gesetzt. Fördermitglieder werden dem Kleingartenverband-München, bei dem wir Mitglied sind, gemeldet und Sie bekommen dann schon das Kleingarten-Magazin im zweimonatigen Rhythmus zugesandt. Selbstverständlich sind Sie zu allen Festen herzlich eingeladen. Die Fördermitgliedschaft erlischt automatisch, wenn der jährliche Beitrag nicht weiter bezahlt wird. Sie werden von der Liste gestrichen und beim Verband abgemeldet.

Letztendlich aber entscheidet der Vorstand, ob Sie als Fördermitglied aufgenommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Parzelle haben Sie aber zu keiner Zeit. Sie können sich auch nur in einem Verein anmelden, eine Mehrfachmeldung ist nicht möglich.
Natürlich entstehen bei einer Mitgliedschaft Kosten.
Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 50,- und ist bis zum 30.09. für das Folgejahr zu begleichen.
Sobald Sie einen Garten vorgeschlagen bekommen haben, und Sie sich entschließen, diesen auch zu übernehmen und zu bewirtschaften kommen folgende Kosten auf sie zu:

Einmalige Kosten:

Die Kosten die der amtliche Schätzer festlegt für Gartenhaus und Pflanzen, die sich in der jeweiligen Parzelle befinden.
Der Betrag schwankt je nach Zustand des Hauses und der Bepflanzung.
Dieser Betrag wird bei der Übernahme fällig und die abgelösten Bauten und Bepflanzungen gehen dann in Ihr Eigentum über.
Zusätzlich werden eine Aufnahmegebühr und die ersten Mitgliedsbeiträge ( Verein und Verband ) für das laufende Jahr fällig.
Evtl. verlangt der vorherige Pächter eine Ablösesumme für Sachen, die der öffentliche Schätzer nicht berücksichtigt. Das können z.B. Gartengeräte oder Werkzeuge sein, aber auch eine installierte Solaranlage, ein vorhandenes Gewächshaus oder die Inneneinrichtung der Gartenlaube. Überlegen Sie gut, denn eine Neuanschaffung ist oft viel teurer und mit Arbeit verbunden. Sie können, aber Sie müssen nicht. Diese Absprache ist jedoch ausschließlich eine Sache zwischen Ihnen und dem Altpächter. Es betrifft keinesfalls den Verein oder den Verband.

Jährlich anfallende Kosten:

  • Pacht
  • Öffentliche Lasten und Steuern
  • Umlagen der Gemeinschaftsfläche Aufwendungsersatz
  • Mitgliedsbeitrag der Dauerkleingartenanlage NO 65 e. V.
  • Mitgliedsbeitrag des Kleingartenverbandes München e.V.
  • Versicherungen für die Laube
  • Wasserverbrauch (Jede Parzelle verfügt über eine Wasseruhr)

Insgesamt belaufen sich die Kosten ohne Wasser auf ca. € 1,25 pro qm Pachtfläche.
Die Kosten des Wasserverbrauchs werden für jeden Garten gem. Wasseruhr dazugerechnet und sind zahlbar bis 31.03. jeden Jahres.
Denken Sie dran,  des Gärtners wichtigste Eigenschaft bleibt Geduld !
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